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Veröffentlicht am 13.03.2016, 20:46

Im Zuge dieses Streites versetzte der Libyer dem Syrer einen Faustschlag in das Gesicht, wodurch der Syrer eine Prellung erlitt. Der Libyer seinerseits beschuldigte seinen Kontrahenten, ihn mit einem Schlag in das Gesicht verletzt zu haben.

Attacke mit Küchenmesser – Betretungsverbot

Im Zuge des Versuches durch andere Asylwerber schlichtend in diesen Streit einzuwirken, ergriff der Libyer ein Küchenmesser und rannte damit auf zwei weitere syrische Asylwerber zu. Es gelang anderen Asylwerbern, den Libyer zu halten und ihm das Messer zu entreißen.

Gegen ihn wurde eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ordnete die Festnahme des Libyers und dessen Einlieferung in die JA Klagenfurt wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung an. Die entsprechenden Anzeigen werden erstattet.

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Veröffentlicht am 13.03.2016, 20:46
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