5 Minuten - Aktuell
Veröffentlicht am 30.03.2016, 08:24

Etliche Male habe sich der Angeklagte an der Stieftochter vergangen, aber auch der Stiefsohn wurde missbraucht. Die damaligen Opfer, sie sind heute 30 Jahre alt, schilderten per Video-Einvernahme die Tathergänge und die über sie ergangenen Übergriffe. In den 90er Jahren sollen sich die Missbräuche an den damaligen Opfern, die sich gerade im Volksschulalter befanden haben, abgespielt haben. Der Angeklagte zeigte sich hinsichtlich der Taten an der Stieftochter teilweise geständig – den Missbrauch seines Stiefsohnes leugnete er. Sieben Jahre Haft fasste der Kinderschänder aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Seitens des Verteidigers wurden Nichtigkeit und Berufung gemeldet. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall kam erst ans Tageslicht, weil es in der Familie des Angeklagten bereits einen anderen Missbrauchsprozess gegeben hatte. Hierbei drehte es sich um die leiblichen Kinder des Täters. Dessen Sohn habe damals seine eigene Schwester missbraucht.

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 30.03.2016, 08:24
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN