Nach Attacke auf ihren Hund:
Jagdhund biss Frau
Villach – Am heutigen 7. Mai um 10.50 Uhr ging eine 48-jährige Selbstständige mit ihrem Hund auf dem Gehsteig der Gritschacher Straße in Villach spazieren als plötzlich ein freilaufender Jagdhund den Hund anfiel und sich in ihm verbiss. Beim Versuch, die beiden Hunde zu trennen, biss der Jagdhund die Frau in die linke Hand und in das rechte Bein, wodurch sie leichte Verletzungen erlitt. Danach lief der Jagdhund davon.
Aufgrund vieler Fragen hier ein Auszug zum Thema Hundehaltungin Kärnten, geregelt im Kärntner Landessicherheitsgesetz: An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.
Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.