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Leben - Villach
© fotolia.com | Photographee.eu

Die Fahrt in den Urlaub kann schnell zum Verhängnis werden

Führerschein-Neulinge und das Ausland

Villach – In Villach zu leben hat viele Vorteile, einer davon ist auf jeden Fall die geringe Entfernung zu den beliebten Urlaubsländern Italien und Slowenien. Auch heuer werden wieder tausende Villacher und Villacherinnen ihre Urlaubsreise in eines unserer Nachbarländer aber auch nach Kroatien antreten. Doch Achtung! Als Führerschein-Neuling ist auf vieles zu achten.

 3 Minuten Lesezeit (468 Wörter)

Jetzt vor den Sommermonaten machen viele Jugendliche noch schnell ihre Führerscheinprüfung, um im Sommer schon etwas unabhängiger von ihren Eltern zu sein. Dann steht auch oftmals der erste Urlaub ohne Familie an. Doch vor allem wenn es um einen Urlaub im Ausland geht, muss von Führerschein-Neulingen einiges beachtet werden! Wir haben uns beim ÖAMTC erkundigt.

Führerschein ist nicht gleich Führerschein

Das wichtigste für L17-Führerschein-Neulige ist, dass sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag) nicht mit dem Auto im Ausland unterwegs sein dürfen.

Nur Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Nordirland erlauben “L-17 Fahrten”!

 

So sieht es mit den Regelungen in beliebten Urlaubsländern aus

Deutschland

Hier gilt für Lenker bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. Dies gilt auch für Touristen!

Neben Verbandszeug und Warndreieck ist hier das Mitführen von mindestens einer Warnweste Pflicht.

Italien

Füherschein-Neulinge der Klasse B dürfen in den ersten 3 Jahren nach Ausstellung auf Autobahnen nur mit 100 km/h und auf Schnellstraßen nur mit 90 km/h fahren. Auch hier gilt in dieser Zeit absolutes Alkoholverbot.

Hier muss nur ein Warndreieck mitgeführt werden. Wird man ohne Warnweste im Auto angehalten, hat dies keine Folgen, wenn man dann im Falle einer Panne ohne Warnweste aussteigt, muss man mit einer Strafe rechnen.

Kroatien

Hier müssen sich Lenker unter 24 Jahren an verringerte Höchstgeschwindigkeiten halten – 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen.

Obwohl diese Regelung normal nur für kroatische Staatsbürger gilt, wird empfohlen diese einzuhalten um sich unnötigen Ärger zu ersparen.

Mehrspurige Fahrzeuge die in Kroatien von Führerschein-Neulingen (bis 24 Jahren) gelenkt werden dürfen nicht über 75 kW/102 PS haben. Die gleiche Regelung gilt für Einspurige Fahrzeuge mit mehr 25 kW/34 PS.

Und auch hier gilt absolutes Alkoholverbot!

Hier sind Verbandszeug, Ersatzlampen-Set und Warndreieck verpflichtend mitzuführen. Warnwesten müssen sogar für jeden Insassen vorhanden sein. Außerdem muss ein Feuerlöscher mit im Auto sein.

Spanien

Fahrer, die weniger als zwei Jahre Fahrerfahrung haben, müssen eine 0,3 Promille-Grenze beachten.

Nicht mitzuführen sind Verbandszeug und Ersatzlampen-Set, jedoch müssen die Warnwesten Griffbereit gelagert sein und ein Reservereifen muss sich im Fahrzeug befinden.

Frankreich

Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss sich in Frankreich an eine 0,2 Promille-Grenze halten. Überdies gelten für diese Fahranfänger reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.

Es wird empfohlen einen Verbandskasten mitzuführen, Ersatzlampen-Set und Warndreieck sind neben Warnwesten für alle Insassen pflicht. Auch ein Alkoholtest sollte mitgeführt werden, ein nicht mitführen ist jedoch straffrei.

Wenn diese Regeln beachtet werden, bleibt uns nur mehr eines zu sagen:

Gute Fahrt und schönen Urlaub!