Sicherheit für Mensch und Hund
Registriert und an der Leine
Villach – Seit Anfang 2010 gibt es eine österreichweite Datenbank, in der Hunde gemäß Paragraf 24a des Tierschutzgesetzes registriert werden müssen. Das bedeutet, dass Bello einen Mikrochip zu seiner Kennzeichnung bzw. Zuordnung implantiert haben muss. So ist es möglich, entlaufene Hunde ihren rechtmäßigen Besitzern zuordnen zu können. Außerdem ist diese Kennzeichnungsform in Fällen von ausgesetzten oder gestohlenen Hunden sehr hilfreich.
Gechipt
Die Implantation des Mikrochips wird von einem Tierarzt durchgefüht. Dabei kann der weltweit einmalige Nummerncode auch gleich an die Heimtierdatenbank gemeldet werden. Wer seinen Hund nicht in dieser Datenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und risikiert eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro.
An die Leine
Natur- und Umweltstadtrat Erwin Baumann erinnert Hundehalterinnen und -halter in diesem Zusammenhang auch an den Leinen- und Maulkorbzwang für Vierbeiner. Nach Gesetzeslage müssen Hunde an öffentlichen Orten einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen, oder sie sind so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist.
Sonst wird`s teuer
Zum Schutz des Wildes in der Brut- und Setzzeit besteht eine eigene Verordnung. Bis 31. Juli gilt, dass außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes alle Hunde an der Leine zu führen sind. Sie sind so zu halten, dass sie dem Wild keinen Schaden zufügen können. Bei Missachtung drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Weg mit dem Hauferl
Und da es vermehrt zu Beschwerden wegen Verunreinigung durch Hundekot auf Gehsteigen, Spazierwegen, in Kinderspielplätzen und Parks kommt, sei darauf hingewiesen, dass der Hundehalter fürs Hauferl zuständig ist. Bitte Sackerln zum Entfernen der unappetitlichen Hinterlassenschaft benutzen.
Informationen dazu erhalten Sie unter www.villach.at/hunderegistrierung.
Oder persönlich direkt bei der Veterinärpolizei in der St. Magdalenerstraße 59 in Villach.