5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 25.06.2016, 09:16

Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde mit Ermittlungen beauftragt. Dies bestätigte Albels Rechtsanwalt Meinhard Novak gegenüber „profil“.

“Fehler aufgetreten”

Als Vorsitzender der Bezirkswahlbehörde war Albel für die Leitung der Bundespräsidenten-Stichwahl verantwortlich. Bei seiner Zeugenaussage vor dem Verfassungsgerichtshof vergangenen Donnerstag hatte der Bürgermeister Fehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingestanden; diese habe vor dem gesetzlich festgelegten Termin begonnen. Auch bei der Niederschrift des Wahlprotokolls seien Fehler aufgetreten. Albels Anwalt Meinhard Novak rechnet „fix mit einer Einstellung des Verfahrens“. Novak: „Der Bürgermeister hat von den Vorgängen bei der Wahlkarten-Öffnung erst im Nachhinein erfahren. Hier fehlen der objektive und der subjektive Tatbestand.“

Hofer als Privatbeteiligter

Wie „profil“ weiter berichtet, schlossen sich die FPÖ und der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer dem Verfahren gegen Albel als Privatbeteiligte an. Sie sollen einen Vermögensschaden geltend machen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 25.06.2016, 09:16
Artikel-UPDATE am 29.06.2016, 17:34
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