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Veröffentlicht am 25.06.2016, 12:40

Zeit zum Aufhören?

Ginge es nach der EU, sollten mit Bildern von verfaulten Zähnen oder von Krebszellen befallene Kehlköpfe und Aufschriften wie „Rauchen kann ihr ungeborenes Kind töten“ die Raucherquote gesenkt werden. Mit der Umgestaltung der Zigarettenpackungen inklusive Schockbilder, Warnhinweise sowie Hilfsangebote, sollten vor allem Jugendliche dazu angehalten werden, mit dem Rauchen aufzuhören oder erst gar nicht damit zu beginnen. Die ersten neuen Packungen sind auch bei uns in der Region bereits im Umlauf. Einige Raucher zeigen sich aber unbeeindruckt: “Irgendwann stumpfen die Bilder ab – ich rauche trotzdem weiter”, so der Tenor einiger “Qualmer”.

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Ein Lokalaugenschein beim SHELL Autohof in Fürnitz: Stationsleiter Hannes erklärt, dass die gängigsten Marken wie z.B. Marlboro bereits neu im Sortiment sind und umgestellt wurden.

Ein Lokalaugenschein beim SHELL Autohof in Fürnitz: Stationsleiter Hannes erklärt, dass die gängigsten Marken wie z.B. Marlboro bereits neu im Sortiment sind und umgestellt wurden. - © KK

Keine Angaben über Inhaltsstoffe

Was sich auch geändert hat, ist die Tatsache, dass die Inhaltsstoffe auf den Verpackungen bisher ausgewiesen wurden. Nun wurde diese Auflistung nicht mehr aufgedruckt – es wird pauschal auf das Gesundheitsrisiko hingewiesen. “Viele Kunden fragen, was drinnen ist,” erzählt eine Trafikantin.

“Man kann jetzt nicht mehr sagen welche Rauchinhaltsstoffe und Teerinhaltsstoffe in der Marke sind. Das ist uns schleierhaft, warum genau das nicht mehr aufgedruckt wurde,” rätseln viele Trafikanten und Verkaufsstellen. Zusätzlich zu den Bildern ist ab jetzt aber auch auf jeder Packung die Nummer des Rauchertelefons aufgedruckt. Wie auch immer: Rauchen schädigt den Körper und mit der Änderung gibt es wieder ein weiteres Zeichen an alle “Qualmer” um Aufzuhören!

Die Richtlinie für Tabakerzeugnisse wurde am 20. Mai 2016 in den EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die Richtlinie enthält Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen.

Die Richtlinie schreibt Folgendes vor:

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Veröffentlicht am 25.06.2016, 12:40
Artikel-UPDATE am 25.06.2016, 13:16
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