Auf Basis der Vereinbarung zwischen Österreich und Italien über die polizeiliche Zusammenarbeit halten sich insgesamt drei italienische Polizeibedienstete für vier Tage in Villach auf. Ihren Dienst versehen diese in ihren Uniformen, ebenso führen sie ihre Dienstwaffen mit sich. Diese dürfen sie aber nur im Falle der Notwehr bzw. Nothilfe einsetzen. Die italienischen Kollegen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, also keine Zwangsmittel anwenden und niemanden verhaften.
Die von der Questura Udine entsandten italienischen Polizisten werden als Unterstützung bei Amtshandlungen mit italienischen Staatsangehörigen herangezogen. Neben dem persönlichen Erfahrungsaustausch zwischen den jeweils eingesetzten Bediensteten dient diese Maßnahme auch als Baustein zur weiteren Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien.