5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 10.08.2016, 10:01

Installiert wurde eine mobile Beraterin, die Sexdienstleisterinnen an den Gesundheitsämtern umfassend informiert. Das Projekt trägt der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl.II Nr.198/2015, Rechnung, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten ist. Im Erlass dazu wird darauf hingewiesen, dass „über bestehende einschlägige Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung nach Abs. 4, sowie über mögliche Ausstiegsszenarien nach Abs. 5, zu informieren ist.

Hot-Spot Villach

„Die mobile Beraterin ist in den Gesundheitsämtern zu den Untersuchungszeiten anwesend, informiert unter anderem über Unterstützungsangebote, Sozialversicherung und die steuerrechtliche Situation, bietet aber auch Ausstiegsszenarien an. Sie kommt in den Hot-Spots Villach und Klagenfurt verstärkt zum Einsatz und ist in den Bezirken einmal pro Monat vor Ort“, teilte heute, Mittwoch, Gesundheits- und Frauenreferentin, LHStv.in Beate Prettner mit. Die Sexdienstleisterinnen, die zur Untersuchung ins Gesundheitsamt kommen, sind vorwiegend Ausländerinnen.

„Organisatorisch ist die Beraterin in einer Frauenberatungsstelle angesiedelt, in der sie ein Büro für die Dokumentation der Beratungen mitbenützt beziehungsweise ebenfalls bei Bedarf Beratungen anbietet. Das hat den zusätzlichen Effekt, dass auch inländische Sexdienstleisterinnen, die überwiegend illegal arbeiten und nicht zum Gesundheitsamt sondern zu ÄrztInnen ihres Vertrauens gehen, Beratung in Anspruch nehmen können, ohne stigmatisiert zu werden“, gab Frauenbeauftragte Michaela Slamanig bekannt.

Rechte & Pflichten

Eine aktuelle Zusammenfassung der Rechte und Pflichten von Sexdienstleisterinnen bietet eine Broschüre mit dem Titel „Sexwork Info“, die in Deutsch, Englisch, Ungarisch, Tschechisch, Bulgarisch, Rumänisch und Chinesisch erschienen ist. Sie liegt in Gesundheitsämtern auf und ist auch als Download verfügbar: http://www.frauen.ktn.gv.at/290504_DE-Service-Download%3a_Antraege_und_Infomaterial.

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Veröffentlicht am 10.08.2016, 10:01
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