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Veröffentlicht am 22.09.2016, 18:07

Wann liegt Tierquälerei vor?

Einer Tierquälerei gemäß § 222 Abs 1 StGB macht sich strafbar, wer ein Tier roh misshandelt (dabei muss es zu einer physischen Schmerzzufügung kommen) oder ihm unnötige Qualen (nicht notwendigerweise körperlich, sondern auch die Herbeiführung von Hunger und Angst sind ausreichend) zufügt. Hierbei kann es zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kommen.

 

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Der Anwalt Mag. Hanno Stromberger gibt Auskunft zum Thema Selbstjustiz - © 5min.at

Mögliche Konsequenzen der Selbstjustiz

Auch im Gespräch mit dem “Kärnter Tierschutzverein Villach” wurde betont, dass Selbstjustiz nicht die richtige Lösung für das Problem ist.

Aufmerksamkeit ist wichtig

Wichtig sei bei Fällen wie dem eingesperrten Husky, dass man aufmerksam durch die Straßen geht und auffallende Situationen sofort den zuständigen Behörden meldet. Hier können etliche Stellen informiert werden, wie etwa die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Bezirkshauptmannschaft, der zuständige Tierarzt und etliche Tierschutzorganisationen.

Direktes Gespräch suchen

Da man in erster Linie nicht dem Halter schaden, sondern dem Tier helfen will sollte man das direkte Gespräch mit dem Halter suchen. Eventuell ist derjenige nur unwissend und man kann ihm mit hilfreichen Tipps und Tricks zu einem besseren Umgang mit seinem Haustier verhelfen. Sollte der Besitzer des Tieres jedoch uneinsichtig sein hilft nur der Weg zu den Behörden.

Beweise sichern

Überdies ist es wichtig, handfeste Beweise vorbringen zu können. Fotos, Dokumente oder Zeugenaussagen der Nachbarn helfen den Behörden enorm, den Fall so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Öffentlichkeit schaffen

Manchmal kommt es vor, dass Behörden nicht gleich mit der Bearbeitung eines Falles beginnen. Hier kann es helfen regionalen als auch nationalen Nachrichtenagenturen vom Fall zu Berichten und somit eine breitere Masse dazu zu bringen sich mit dem Geschehenen auseinanderzusetzen. Auch soziale Netzwerke wie Facebook & Co. können dabei helfen das Thema zu verbreiten. Je mehr Meldungen bei den Behörden eingehen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit dass bald etwas geschieht.

 

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Veröffentlicht am 22.09.2016, 18:07
Artikel-UPDATE am 24.09.2016, 18:18
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