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Veröffentlicht am 23.09.2016, 08:43

Im Jänner und im März dieses Jahres gab es seitens der Polizei eine „Aktion scharf“ im Kampf gegen das illegale Glücksspiel. Trotz allem gibt es noch immer genug „schwarze Schafe“ und Unternehmer, die illegal Automaten in Betrieb haben.

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Gut getarnte “Oberfläche” des illegalen Spielautomaten! In wenigen Schritten gehts dann zum illegalen Glücksspiel.

Gut getarnte “Oberfläche” des illegalen Spielautomaten! In wenigen Schritten gehts dann zum illegalen Glücksspiel. - © KK

Die Tricks der Betreiber

Wer in Villach spielen will, wird schnell fündig. Dazu braucht man nur wissen, wo und wie man bei den „getunten“ Automaten zum illegalen Spielen gelangt. Und das geht so: „Die Casinos werden mit Videokameras überwacht. Im Eingangsbereich sitzt meist ein Mitarbeiter am PC und überwacht den Zutritt. Er wird aktiv, wenn es zu Kontrollen kommt und lässt auch nicht jeden herein“, erklärt uns ein Insider. „Wenn also ungebetener Besuch kommt, werden die illegalen Automaten blockiert und deaktiviert“, klärt er die Tricks der Betreiber auf. Das Besondere daran: „Der Bildschirm bei den Automaten lässt nichts Schlimmes vermuten. Klickt man auf der weißen Leiste den grauen Pfeil und bestätigt die dritte Zeile, kommt man über Umwegen zum illegalen Glücksspiel“. Die Automaten sind also auch softwareseitig so „aufgemotzt“, dass im Kontrollfall alles in Ordnung ist.

Was sagt die Exekutive?

Kärnten hat seit dem 1. Jänner das strengste Glücksspielautomatengesetz in ganz Österreich. „Vier genehmigte Standorte für die Spieler gibt es in Villach“, erklärt uns Viola Trettrenbrein von der KRIPO Villach. „Nur hier dürfen die Unternehmen Glücksspielautomaten aufstellen, mit strikten Auflagen und einem entsprechenden Spielerschutz. Der potentielle Kunde muss sich ausweisen und kann dann spielen. Die Standorte haben eine genehmigte Anzahl an Automaten“, so die Stellungnahme. „An Standorten wo es keine Lizenzen gibt, dürfen auch keine Automaten betrieben werden“, stellt Trettenbrein klar.

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KRIPO Chefin Viola Trettenbrein: “Für das betreiben von illegalen Automaten droht eine Geldstrafe von bis zu 60.000 Euro.” - © KK

Wer ist zuständig?

„Zuständig für die Strafverfahren ist die Landespolizeidirektion Kärnten. Die Kontrolle erfolgt durch die Polizei oder die Finanzpolizei“, zeigt Trettenbrein auf. „Ein illegaler Automat wird vorläufig beschlagnahmt und versiegelt, sodass man ihn nicht mehr in Betrieb nehmen kann. Dann erfolgt die Anzeige an die Strafbehörde – der Landespolizeidirektion Kärnten.“

60.000,- Euro Strafe

Schon das Aufstellen eines Automaten ist nicht erlaubt. Es ist grundsätzlich eine Verwaltungsübertretung. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 60.000 Euro. Aber: „Der oberste Gerichtshof hat das Glücksspielgesetz des Bundes für verfassungswidrig erachtet. Die Problematik mit den illegalen Automaten ist nun jene, dass die Strafverfahren in zweiter Instanz ausgesetzt wurden. Es liegt jetzt alles beim Verfassungsgerichtshof – dieser prüft“, schließt Trettenbrein.

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Veröffentlicht am 23.09.2016, 08:43
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