Vorraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer an vier Tagen der Woche pendelt. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf zudem 24.000 Euro nicht überschreiten.
Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Berufstätige Abendschüler haben ebenso einen Anspruch auf einen Zuschuss. Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der Arbeiterkammer stellen.
Nähere Informationen
Infos und Formulare Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.
Nähere Infos unter: http://arbeitnehmerfoerderung.at oder Telefon 050 477-4003