fbpx
Region auswählen:
Leben - Villach
Dem Angeklagten konnte der Missbrauch der Kinder nicht nachgewiesen werden
Dem Angeklagten konnte der Missbrauch der Kinder nicht nachgewiesen werden © sebra Fotolia

Schöffengericht reichen die eingebrachten Beweise nicht aus

Freispruch im Missbrauchsfall

Villach – Dem Schöffensenat reichten die eingebrachten Beweise nicht für einen Schuldspruch und so wurde der 31-Jährige freigesprochen.

 3 Minuten Lesezeit (406 Wörter) | Änderung am 06.10.2016 - 22.32 Uhr

Der 31-jährige Asylwerber aus Afghanistan, der sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vor dem Richter wegen sexuellem Missbrauchs, wir berichteten, verantworten musste, ist freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung eingelegt.

Beweise reichen nicht aus

Dem Schöffensenat reichten die eingebrachten Beweise nicht für einen Schuldspruch und so wurde der 31-Jährige freigesprochen. Die Video-Einvernahmen der mutmaßlich missbrauchten Kinder wurden am Nachmittag im Gerichtssaal abgespielt. Ebenso wurden Aussagen weiterer Bewohner der Asylunterkunft in Villach-Landskron gehört. Die Staatsanwaltschaft legte im Anschluss gegen den Freispruch Berufung ein. Der Fall geht somit in die nächste Instanz.

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und Gewalt

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einen 10-jährigen Buben und seine 14-jährige Schwester iranischer Herkunft, sexuell missbraucht zu haben. In der Anklageschrift führte Staatsanwalt Christian Pirker aus, dass es ebenfalls zu Gewalt gekommen sei. Die Vorfälle sollen sich im Frühjahr in einem Flüchtlingsquartier in Villach-Landskron ereignet haben. Die mutmaßlichen Opfer und ihr Vater waren dort Nachbarn des Angeklagten.

Angeklagter beklagt Verschwörung

Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen vehement und witterte eine Verschwörung hinter den Vorwürfen. Bevor die Vorwürfe getätigt wurden, habe es einen heftigen Streit über die muslimischen Propheten gegeben und seither bestünde kein Kontakt mehr zwischen den Nachbarn.

Gutachten nicht eindeutig

Die Anklageschrift stützt sich auf psychologische und medizinische Gutachten, die bestätigen, dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei. Wo und wann diese Übergriffe stattgefunden haben, konnte allerdings nicht von den Gutachtern erörtert werden. Die beiden Kinder gaben in ihren Aussagen an, bereits im Iran und in der Türkei auf ähnliche Weise sexuell missbraucht worden zu sein. Die auftretenden psychischen Folgeerscheinungen könnten laut Gutachten auch von diesen Übergriffen stammen.

Flüchtlingsstatus durch Mitleid

Der Verteidiger des Angeklagten beschuldigte den Vater der Kinder, sich mit Hilfe der Anschuldigungen einen Flüchtlingsstatus in Österreich zu erschleichen. Mit der “Mitleidsschiene”, so der Anwalt, würde sich eine Abschiebung eher vermeiden lassen.

Verschiedene Nachnamen und Geburtsdaten angegeben

Die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Angeklagten beschäftigte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer cirka eine Stunde lang, da der Angeklagte auf unterschiedlichen Dokumenten verschiedene Nachnamen und Geburtsdaten angegeben hatte. Als Begründung gab der Afghane an, dass das durch die Umrechnung des iranischen Kalenders in den europäischen passiert sei. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten deshalb auch wegen der Erschleichung von Sozialleistungen unter Angabe falscher Tatsachen angeklagt.