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Veröffentlicht am 31.10.2016, 21:42

Medial hat die Weinkellerei die hinter den Weinflaschen steckt, bereits seit Jahren für Diskussionen und Empörung gesorgt, denn dieser Wein hat einen besonders schlechten Geschmack: Die eindeutigen Flaschen mit einem Abbild von Adolf Hitler auf dem Etikett sorgten nicht nur in Italien für Aufregung, sondern können im Zuge einer Einfuhr nach Österreich auch ein juristisches Nachspiel haben.

Verbotsgesetz

„Das Verbotsgesetz grundsätzlich droht mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit auch bis zu 20 Jahre“, erklärt Jurist Mag. Hanno Stromberger. Das Verbotsgesetzt besagt, dass es strafbar ist „sich für die NSDAP oder deren Ziele zu betätigen und einzusetzen. Wobei das Gesetz klarstellt, dass eine Wiederbetätigung sehr weit auszulegen ist. Ob der Kauf von Propagandamaterial im Ausland nun in Österreich strafbar ist, ist grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen“, stellt Stromberger klar, denn „es kommt immer darauf an, aus welchem Motiv man diese Flasche kauft. Wo Wiederbetätigung in diesem Fall beginnt, ist dem Gericht im Zuge eines Wertungsspielraumes offen gelassen.“ Aber, der Villacher Rechtsanwalt rät klar davon ab, ein Mitbringsel aus dem italienischen Grenzgebiet einzuführen.

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Wein mit einem schlechten Beigeschmack: Etiketten mit “Führer, wir folgen dir” oder die General Göring Weinflasche sind nur wenige hundert Meter von der Österreischichen Grenze erhältlich. - © KK

Skandal-Etiketten sorgten für Aufreger

Bereits vor etlichen Jahren sprach sich schon das Simon-Wiesenthal-Zentrum dagegen aus, Wein mit  Etiketten welche Slogans wie “Mein Führer”, “Sieg Heil” und “Ein Volk, ein Reich, ein Führer” tragen, zu kaufen. „Die Etiketten verharmlosen und beleidigen die Opfer des Holocaust,“ appellierte das Wiesenthal-Zentrum. Die Rechtfertigung, es handle sich um „Juxgeschenke“ und „Scherzartikel“ aus Italien, wies man damals schon entschlossen zurück.

Andere Gesetze in Italien

Warum man in Italien mit der Vergangenheit anders umgeht, liegt in der italienischen Gesetzgebung. „Die Strafgesetzgebung ist Kompetenz der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die Republik Österreich stellt Weinflaschen wie diese unter Strafe, wenn diese als Propagandamaterial genutzt werden,“ erklärt Stromberger.

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Veröffentlicht am 31.10.2016, 21:42
Artikel-UPDATE am 31.10.2016, 22:30
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