5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 04.11.2016, 18:48

Ein Autofahrer wurde vor Kurzem wegen Verletzung des Grenzkontrollgesetzes am Grenzübergang Seebergsattel (Kärnten/Slowenien) bestraft. Ihm wird offenbar vorgeworfen, sich einer Grenzkontrolle nicht gestellt und so unerlaubt die Grenze passiert zu haben.

Grenzkontrolle nicht besetzt

Laut Darstellung des Bestraften kenne dieser die aktuelle Situation an besagtem Grenzübergang und wisse daher, dass manchmal Polizisten zugegen seien und manchmal nicht. Beim Grenzübertritt, für den er nunmehr bestraft worden sei, habe er alle Verkehrsvorschriften eingehalten (30 km/h-Beschränkung, Stoppschild) und sich insbesondere davon überzeugt, dass kein Polizist zur Grenzkontrolle zugegen war. Erst dann sei er weitergefahren.

Suche den Polizisten

Ein Polizeisprecher habe die Auffassung vertreten, der Bürger müsse in solchen Situationen die Polizisten suchen; ein Aussteigen aus dem Auto zwecks Suche wiederum sei nicht erforderlich.

Für Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer wird damit eine markante Rechtsunsicherheit beim Grenzübertritt geschaffen. “Wie stellt sich das BMI eine solche ‚Nachforschungspflicht‘ konkret vor? Wie lange muss man warten, ob ein Polizist erscheint?”, fragt Fichtenbauer und leitet daher ein amtswegiges Prüfungsverfahren ein.

Keine “Nachforschungspflicht” im Gesetz verankert

Die Situation im Anlassfall werde das gegen den Betroffenen eröffnete Verfahren beurteilen. “Aber ich erwarte mir auch über den Anlassfall hinaus vom BMI eine Klärung der den Bürger treffenden Pflichten beim Grenzübertritt. Im Grenzkontrollgesetz ist eine Pflicht verankert, sich der Grenzkontrolle zu stellen. Eine ‚Nachforschungspflicht‘, ob, womöglich auf weitläufigem Gelände, sich irgendwo ein Kontrollorgan verbirgt, enthält das Gesetz jedoch nicht”, betont Fichtenbauer.

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Veröffentlicht am 04.11.2016, 18:48
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