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Veröffentlicht am 05.12.2016, 16:25

Auch wenn der Bestellvorgang nicht abgeschlossen wird, werden die Produkte geliefert, warnte die Arbeiterkammer Kärnten am Montag. Schlussendlich werde per Mahnung zur Zahlung gedrängt. Betroffen war kürzlich eine Klagenfurterin, die ungewollt eine Kosmetiklieferung des Online-Händlers luxStyle im Wert von 45 Euro erhielt.

Vorgehensweise gesetzeswidrig

„Diese Vorgehensweise ist gesetzeswidrig“, betont AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer: „Ein Vertragsabschluss kommt nur dann zustande, wenn der Bestellbutton mit den Worten ‚Zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer gleichartigen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet ist.“ Andernfalls sei man nicht an eine Vereinbarung gebunden, „dies ist klar durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt.“

Was tun?

Was aber tun, wenn ein unerwünschtes Produkt nach Hause geliefert wird? Es bestünden dann keinerlei Verpflichtungen, betont Konsumentenschützer Mario Drussnitzer: „Durch die Nichterfüllung der Voraussetzung eines Vertragsabschlusses, handelt es sich um eine unbestellte Warenzusendung. Konsumenten sind damit nicht verpflichtet, diese zu bezahlen oder zu retournieren.“

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Veröffentlicht am 05.12.2016, 16:25
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