5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 14.12.2016, 17:58

Einer Verordnung des Land Kärntens und der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land zufolge, besteht, aufgrund der vorherrschenden, extremen Trockenheit, ein Verbot für jegliches Feueranzünden und Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe und Kampfzone des Waldes). Zu dieser Maßnahme wurde gegriffen, da ansonsten die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden zusätzlich ausgesprochen begünstigt wäre. 

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung könne, nach dem Forstgesetz 1975, mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.

Hier geht es zur Verordnung: https://www.ktn.gv.at/142742_DE-BH-Villach_-_Land-Amtstafel_Kundmachungen.?newsid=408&backtrack=142742

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 14.12.2016, 17:58
Artikel-UPDATE am 14.12.2016, 18:54
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN