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Veröffentlicht am 28.12.2016, 16:43

Ausnahmen bilden lediglich professionelle Silvester-Feuerwerke, wie beispielsweise jenes des Tourismusverbandes im Bereich der Fußgängerbrücke an der Drau. Diese sind jedoch an besonders strenge Auflagen, wie beispielsweise die Durchführung durch Pyrotechnik-Experten mit entsprechender Sachkunde und Fachkenntnis, die verpflichtende Beiziehung der Feuerwehr zur Überwachung oder auch der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, gebunden.

Genehmigungsbehörde für derartige Feuerwerke ist nicht die Stadt Villach, sondern die Landespolizeidirektion Kärnten.

Achtung: Bei Verstößen drohen Strafen bis zu EUR 3.600.

 

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Veröffentlicht am 28.12.2016, 16:43
Artikel-UPDATE am 28.12.2016, 18:08
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