5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 09.01.2017, 18:42

16 Prozent der Sperren betrafen die eigentlichen Missbrauchsfälle, teilte das Arbeitsmarktservice (AMS) am Montag mit. Gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen um 9.775 auf 960.701 Personen.

Mehr offene Stellen – Mehr Sperren

“Konkreter Hintergrund der höheren Zahl an Sperren wegen Verweigerung der Arbeitsaufnahme im Vorjahr ist vor allem die Tatsache, dass wir deutlich mehr offene Stellen haben und damit auch mehr Vermittlungsvorschläge machen können”, so AMS-Vorstand Johannes Kopf.

16.557-mal (+16 Prozent) wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil die AMS-Kunden den angebotenen Job oder eine Schulungsmaßnahme verweigert oder vereitelt haben. In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt.

Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Geld auch ganz gestrichen werden, das kam aber nur in 236 Fällen (+5 Prozent) vor.

Versäumungen bleiben Problem Nr. 1

Der Großteil der Sanktionen (56 Prozent) wurde wegen versäumter Kontrolltermine verhängt. 58.270-mal (-1 Prozent) blieben Jobsuchende im Vorjahr einem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern. In solchen Fällen kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme – meist wenige Tage – vorübergehend gestrichen werden.

28 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Wer seinen Job selbst kündigt, bekommt die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Das traf im Vorjahr 28.741 Personen (-2 Prozent).

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Veröffentlicht am 09.01.2017, 18:42
Artikel-UPDATE am 09.01.2017, 19:03
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