5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 28.01.2017, 12:48

So berichtet der ORF Kärnten über einen 60-jährigen Villacher, der Anfang der Woche nur wenige hundert Meter vor der Einreise nach Österreich gestoppt und kontrolliert wurde. Mit einem Feldstecher hätten die Kontrolleure ihn ausgemacht und dann mit einer Strafzahlung von 150 Euro gestraft.

Kein Einzelfall

Der ARBÖ erklärte, dass dies kein Einzelfall und in seiner Durchführung völlig inakzeptabel sei. So würde offensichtlich auch ein Unterschied zwischen einheimischen und ausländischen Autofahrern gemacht.

Verwirrende Regelung

Nicht nur die Beschilderung auf slowenischem Gebiet wird kritisiert, da sie sehr klein und kaum erkennbar ist, sondern auch die Vignettenordnung sorgt für Verwirrung. So bedarf es für Kleinbusse nicht die 2a-Vignette, sondern die 2b Vignette. In diese Kategorie fallen Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, welche gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen. Kleinere Nutzfahrzeuge hingegen, bei denen die vordere Achsenhöhe weniger als 1,30 Meter beträgt, benötigen nur eine 2a-Vignette.

Vor der Reise informieren

Der ARBÖ, wie auch andere Autofahrerclubs, raten dringend dazu, sich vor einer Reise nach Slowenien zu informieren, welche Vignette für das eigene Fahrzeug benötigt wird.

Zum Beitrag des ORF

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Veröffentlicht am 28.01.2017, 12:48
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