5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 01.02.2017, 10:57

Wenn Trinkgeld in bestimmter Höhe vom Arbeitgeber vertraglich garantiert wird, gilt es hingegen als Entgelt.

Von den Problemen rund ums Trinkgeld ist nicht nur das Gastgewerbe betroffen. In vielen Branchen mit direktem Kundenkontakt erhalten ArbeitnehmerInnen Trinkgelder, beispielweise auch im Metallgewerbe. Um Missbrauch von Trinkgeldern zu verhindern, startet die Gewerkschaftsjugend eine Informationskampagne. Unter dem Motto “Passt schon! Danke für faires Trinkgeld” sollen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber für die richtige Verwendung von Trinkgeldern sensibilisiert werden. “Damit es alle wissen: Wenn sich der Chef das Trinkgeld unter den Nagel reißt, muss man sich das nicht gefallen lassen”, betont der ÖGJ-Vorsitzende.

Die wichtigsten Fakten rund ums Trinkgeld gibt es unter: www.oegj.at/trinkgeld

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Veröffentlicht am 01.02.2017, 10:57
Artikel-UPDATE am 01.02.2017, 11:15
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