5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 08.02.2017, 16:37

Trotz eines gültigen Skipasses noch extra 5,- Euro für die Benützung eines Liftes zu bezahlen, ist für Karin Romauch eine „inakzeptable Abzocke!“ Für Romauch steht fest: „So kann man Gäste und Skifahrer von den Pisten vertreiben!“

Den Stein des Anstoßes gibt eine neue Bestimmung: „Skitickets und Skipässe sind für Talfahrten mit den Liften B, C und D nicht freigeschalten“, liest man auf einer Tafel. Für eine Talfahrt, die laut den Bergbahnen als Sonderfahrt gilt, sind somit 5,- Euro extra zu bezahlen. Unsere Recherche führte uns auf die Website der Gerlitzen, bei welcher noch bis gestern, 7. Februar 2017, auch auf der offiziellen Preisliste kein Hinweis zu den zusätzlich zu entrichteten 5,- Euro angebracht war. Fragen um Fragen die wir beantwortet wissen wollten.

Talfahrt = Sonderfahrt!

„Die neue Bestimmung gilt seit 14. Jänner 2017“, erklärt Markus Ramsbacher, der für die Gerlitzen das Marketing inne hat. „Grundsätzlich sind Seilbahnen im Winter nur für Bergtransporte ausgelegt. Eine Talfahrt ist somit ein Sonderaufwand.“ Und warum Sonderaufwand? – „Durch die Talfahrten und den Zustieg von Gästen verlangsamt sich der gesamte Betrieb, vor allem für diejenigen die nach oben wollen“, erklärt Ramsbacher. „Die anderen Liftgäste, die auch gezahlt haben, möchten nicht alle Sekunden am Lift langsamer fahren. Die Masse an Talfahrten sorgt damit für große Verzögerungen. Wir wollen hier auch ein Bewusstsein schaffen“, stellt er fest, denn „bis zu 400 Personen in einer Stunde talwärts zu bringen, erschwert den gesamten Ablauf“.

5,- Euro pro Talfahrt und das bei 400 Gästen in der Stunde, dies klang für uns nach viel Geld. Ramsbacher: „Reich werden wir durch die Mehr-Einnahmen nicht“. Und lediglich angekündigt auf einer Tafel? „Wir haben dies in unseren Beförderungsbestimmungen auf der Website verankert. Auch die Tafeln wurden angebracht und bei den Kassen ist dies klar ersichtlich“, erklärt der Gerlitzen-Sprecher.

Wie steht es um Notfälle?

Auch hier erklärt uns Ramsbacher wie der Modus abläuft: „Die 5,- Euro sind natürlich in einem medizinischen Notfall nicht zu entrichten. Ob es sich um einen Notfall handelt, liegt im Ermessen der Pistenambulanz sowie der Bediensteten.“

Was ist aber hingegen mit denjenigen die bereits eine Saisonkarte gekauft haben? – „Für Saisonkartenbesitzer gibt es eine Sonderregelung. Diese müssen keine Zahlung vornehmen, wenn sie vor Inkrafttreten der neuen Regelung ihre Karte gekauft haben“, meint Ramsbacher. Tageskartennutzer hingegen müssen die 5,- Euro Regelung bei einer Talfahrt bei den besagten Liften in Kauf nehmen.

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Veröffentlicht am 08.02.2017, 16:37
Artikel-UPDATE am 08.02.2017, 17:48
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