5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 13.02.2017, 09:44

Gerade einmal zwei  Kontakte kamen in dieser Zeit zustande. Trotzdem berechnete ihr der Anbieter eine Nutzungsgebühr (so genannter „Wertersatz“) von 118,60 Euro. Verärgert wandte sich die Verbraucherin an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Damit war sie nicht die Erste. Immer wieder wenden sich Verbraucher mit Beschwerden über Partnerbörsen an das EVZ.

14-tägiges Widerrufsrecht, aber…

Generell gilt: Kunden von Online-Partnerbörsen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei fristgerechtem Widerruf muss der Mitgliedsbeitrag rückerstattet werden. Der Haken: Wurde die Mitgliedschaft bereits genutzt, indem man beispielsweise mit anderen Singles in Kontakt getreten ist, kann der Anbieter einen sogenannten Wertersatz verlangen. Die Partnerbörsen fordern oft über 50 Prozent der Kosten einer Mitgliedschaft. Begründet wird das damit, dass nicht die Laufzeit der Mitgliedschaft entscheidend sei, sondern die Tatsache, dass Kunden schon mit anderen Mitgliedern Kontakt aufgenommen hätten. Unter Kontakt verstehen die Partnerbörsen das Schreiben von Nachrichten, eine Fotofreigabe und das Drücken von Buttons („Kompliment“, „Zuzwinkern“). Ein Treffen oder längere Korrespondenz sind nicht erforderlich, es genügt auch eine kurze Nachricht.

Tipps des EVZ-Experten Reinhold Schranz:

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Veröffentlicht am 13.02.2017, 09:44
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