Pornos neben Kinderfilmen
Rechtlich scheint das noch legal zu sein, möglicherweise liegt ein Grenzfall vor bestätigt eine Kinder- und Jugendanwältin dem ORF. Die Porno- und Gewaltfilme stehen im Regal teilweise direkt neben Kinderfilmen und sind lediglich durch das FSK 18-Siegel gekennzeichnet.
Geeignete Vorkehrungen getroffen?
Im Jugendschutz heißt es von gesetzlicher Seite: Wer gewerbsmäßig solche Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise udgl. dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen werden.
Der ORF bat die Drogeriekette um Stellungnahme, eine Antwort blieb bisher aus.