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Veröffentlicht am 28.03.2017, 11:19

Verkehrsreferent Stadtrat Harald Sobe weist auf teilweise Änderungen der „gewohnten“ Vorrang- beziehungsweise Nachrangregelungen in den 30 Stundenkilometer-Zonen im Stadtgebiet von Villach hin. Betroffen sind Straßenkreuzungen in jenen Straßenzügen, die von städtischen Linienbussen und Linienbussen im Regionalverkehr befahren werden.

„Da diese, um eine dauerhafte Linienkonzession durch die zuständige Landesbehörde auf ihren Routen durch die Stadt zu erhalten, grundsätzlich zu bevorrangen sind, haben Verkehrssachverständige des Landes Kärnten und der Stadt sowie die Straßenrechtsbehörde in den letzten Monaten alle Straßenkreuzungen entlang mehrerer Buslinien untersucht und im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des allgemeinen Verkehrs einige Vorrangänderungen vorgeschlagen, die nunmehr entsprechend umgesetzt werden“, erklärt Sobe.

Achtung: Damit ist in diesen Fällen die Rechtsregel aufgehoben, durch ein Verkehrszeichen „Vorrang geben“ ersetzt und somit gilt für von rechts kommende Fahrzeuge entsprechend Nachrang.

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Veröffentlicht am 28.03.2017, 11:19
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