5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 11.04.2017, 19:12

Meldung bis 15. April

Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter eine Meldeverpflichtung vor. Bis 15. April sind alle Heimbienen unter Angabe von Standort (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde), Anzahl der Bienenvölker und Bienenrasse der Abteilung Natur- und Umweltschutz der jeweiligen Gemeinde zu melden. Die Meldung nach dem TKZVO 2009 hat unabhängig davon zweimal jährlich elektronisch zu erfolgen.

Klare Kennzeichnung

Jeder Bienenstand muss außerdem mit Namen, Anschrift und Telefonnummer des Bienenhalters gekennzeichnet sein. So kann dieser im Falle von außergewöhnlichen Umständen (zum Beispiel dem Auftreten von Bienenkrankheiten) umgehend verständigt werden.

Um Bienenhaltern die mehrfache Meldepflicht zu erleichtern, ist die Meldung mit dem Ausdruck aus dem Veterinärinformationssystem (VIS) möglich.

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 11.04.2017, 19:12
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN