5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 22.04.2017, 09:58

„Die Vergabe von Wohnungen erfolgt in unserer Stadt auf Basis eines Punktesystems, das einzigartig in Österreich ist. Es richtet sich nach dem Familieneinkommen und dem sozialen Status“, erklärt Bürgermeister Günther Albel. „Diese sozial orientierte Wohnungsvergabe ist sehr erfolgreich und bewährt sich bestens. Mit neuen Regelungen möchten wir nun das Zusammenleben in den einzelnen Wohnhäusern noch weiter stärken.“

Punktesystem

Wohnungsreferent Stadtrat Erwin Baumann: „Wohnen und Wohnbaupolitik ist der Anspruch auf zeitgemäße Qualität, die trotzdem erschwinglich ist. Vorgaben, die die Stadt Villach seit Jahrzehnten in enger Kooperation mit den gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und Gesellschaften konsequent und bürgernah anwendet und umsetzt. Ein wesentlicher Teil davon ist die Vergabe von Wohnungen auf Basis unseres Punktesystems. Mit den geplanten Anpassungen wollen wir das Vergabesystem in unserer Stadt zukunftsfit und noch effektiver gestalten.“

Einige konkrete Änderungen:

Der Wohnungswerber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Hauptwohnsitz seit zwei Jahren ununterbrochen in Villach oder in den vergangenen drei Jahren eine zweijährige Beschäftigung in Villach haben. Sollten die Wohnungswerber diese Kriterien nicht erfüllen, können sie im Rahmen der Verfügbarkeit freier Wohnungen vorsorgt werden. Sie erhalten also, unabhängig von der erreichten Punktezahl, Wohnungen, auf die andere Bewerber zuvor verzichtet haben. Wohnungswerber und alle miteinziehenden volljährigen Personen müssen bei Antragstellung Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Es entspricht dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dies gilt auch als erfüllt, wenn sich alle Personen in der Landessprache verständlich ausdrücken können.

Kenntnisse über geltende Grundwerte und Ordnungsprinzipien im Zusammenleben, wie etwa Ruhezeiten, Mülltrennung, Umgang unter den Mietern und einiges mehr, soll künftig ebenfalls Voraussetzung für eine Wohnungsvergabe sein. Für asylberechtigte Wohnungswerber und alle miteinziehenden Personen ab 14 Jahren bietet das Integrationsbüro der Stadt Villach deshalb eine entsprechende Schulung an.

Voraussetzungen für junge Wohngemeinschaften

„Wir passen die Wohnungsvergaberichtlinien den aktuellen Erfordernissen an“, erklärt Bürgermeister Günther Albel. „In enger Abstimmung mit Integrationsreferentin Vizebürgermeisterin Mag.a Gerda Sandriesser fließen hier wichtige Parameter ein, die ein gut verträgliches Miteinander in den Wohnhäusern unserer Stadt ermöglichen. Auch der im Vorjahr aufgelegte Integrationspass ist ein wichtiger Indikator bei der Vergabe von Stadtwohnungen an Zuwanderer. Doch nicht nur das: Unsere Stadt bietet alle Bildungsschienen. Deshalb soll es künftig auch möglich sein, dass Auszubildende, beispielsweise Studenten aber auch Lehrlinge, große Wohnungen, die bisher schwierig zu vermieten waren, als WGs nutzen können. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für junge Wohngemeinschaften“. Wohnungsreferent Stadtrat Erwin Baumann: „Es ist hier nicht möglich, dass asylwerbende Personen diese Wohnungen als Unterkunft nutzen.“

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Veröffentlicht am 22.04.2017, 09:58
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