Veröffentlicht am 27.04.2017, 12:39
Generelles Kampierverbot
Zelten war auch bisher ohnehin schon grundsätzlich verboten. Der neue Erlass regelt konkret wie ein Wetterschutz auszusehen hat, um nicht als Zelten zu gelten. Solche Unterstände dürfen nicht länger als 1,60 Meter lang sein und müssen auf einer Seite offen sein. Weiters dürfen sie keinen Boden haben. Wer von nun an auch ohne Wetterschutz im Freien kocht, schläft oder etwa Toilettenartikel verwendet kann bestraft werden, da dies als Kampieren gedeutet wird.
Nachtfischen unmöglich
Durch diese Regelungen wird das Fischen in der Nacht de facto unmöglich gemacht, weil Fischer Strafen befürchten. Dass dies zukünftig für den Handel, konkret den Fischereifachhandel, Einbußen bedeutet, ist anzunehmen.