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Veröffentlicht am 30.04.2017, 15:57

Daraufhin bekam der Arbeiter von einem anwesenden Gast einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch dieser unbestimmten Grades verletzt wurde. Beim Eintreffen der alarmierten Polizeibeamten ging der Arbeiter schließlich gegen die Beamten tätlich vor, indem er mit den Fäusten und Füßen gegen diese schlug. Ein Beamter erlitt dadurch leichte Verletzungen. Schließlich konnten die Beamten den Renitenten überwältigen und vorläufig in Verwahrung nehmen. Er wird auf freiem Fuße angezeigt.

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Veröffentlicht am 30.04.2017, 15:57
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