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Veröffentlicht am 23.05.2017, 13:13

Dieser Facebook-Post schockiert und zeigt schreckliche Bilder einer ertränkten Katze. Eine Frau fand gestern bei ihrem Zufahrtstor eine tote Katze. “Das Tier wurde offensichtlich von einem bisher unbekannten Täter ertränkt und dann einfach in einer Zufahrt abgelegt,” schildert ein Sprecher des Polizeiposten Velden. Derzeit laufen laut der Exekutive die Ermittlungen auf Hochtouren. Täter oder Spuren sind leider bisher noch keine bekannt, aber die Polizei bittet um Mithilfe durch die Bevölkerung. Der Vorfall ereignete sich gestern, am Montag, 22. Mai 2017 in der Gemeinde Wernberg, genauer gesagt im Ortsteil Trabenig. Solltet ihr Hinweise zu dem gesuchten Tierquäler haben, meldet euch bitte direkt bei der Polizeiinspektion Velden unter Tel. 059-1332259.

Strafen für Tierquäler

Der Tatbestand der Tierquälerei ist im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere aus dem Jahr 2005 (Bundestierschutzgesetz) § 5 formuliert. Der Absatz 1 lautet: „Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.“ In Absatz 2 sind einzelne Tatbestände aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise Qualzucht, Zucht auf Aggressivität, der Einsatz von Hilfsmitteln zur Verhaltensbeeinflussung durch Strafreize oder eine Unterbringung, die für das Tier mit Leiden verbunden ist. Tierquälerei wird in Österreich gemäß § 222 StGB strafbar. Das Strafmaß beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

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Tierquäler ertränkte Kater - © KK

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Tierquäler ertränkte Kater - © KK

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Veröffentlicht am 23.05.2017, 13:13
Artikel-UPDATE am 23.05.2017, 14:31
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