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Veröffentlicht am 27.06.2017, 09:00

Ein Fall aus dem vergangenen Sommer zeigt: Auch in der Villacher Innenstadt wurden einer jungen Frau schon K.O.-Tropfen verabreicht.

Flüssige Drogen

Unter K.O.-Tropfen werden flüssige Drogen verstanden, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Diese werden meist Mädchen und Frauen in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt. Ziel ist es die Opfer zu betäubten und gefügig zu machen. Die Tropfen sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar.

Willenlos und manipulierbar

Nach Einnahme der K.O.-Tropfen werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Danach folgen Übelkeit und Schwindel. In diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches – hat der Täter Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um sich an diesem zu vergehen oder dieses zu berauben. Die Wirkung der K.O.-Tropfen führt meist zu Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung. Eine Überdosis kann zum Tod führen!

Risikominimierung ist der beste Schutz

Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln können dabei helfen das Risiko eines Angriffs zu vermeiden:

Schnelles Handeln und Beweissicherung – denn jede Sekunde zählt

Aufgrund der sehr schnell einsetzenden Wirkung und einer relativ kurzen Nachweisbarkeitsdauer von etwa zwölf Stunden ist es wichtig, umgehend ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Vorab sollte das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über den K.O.-Tropfen-Verdacht informiert werden, um eine gezielte Versorgung zu gewährleisten. Ebenso ist umgehend die Polizei zu verständigen, damit mögliche weitere Gefahren beendet und Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.
Lassen Sie eine beeinträchtigte Person auf keinen Fall allein!

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen kostenlos und österreichweit unter der Telefonnummer 059133 zur Verfügung.

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Veröffentlicht am 27.06.2017, 09:00
Artikel-UPDATE am 27.06.2017, 11:12
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