Veröffentlicht am 20.07.2017, 19:15
Darin wurden drei zentrale Forderungen zum Tierschutz formuliert, informiert die Klubobfrau der Grünen im Kärntner Landtag, Barbara Lesjak.
Drei Forderungen
- „Wir fordern darin die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen dazu auf, die vorgeschriebene Mindestfrequenz für die Kontrolle von landwirtschaftlichen tierhaltenden Betrieben von derzeit zwei auf fünf Prozent zu erhöhen“, so Lesjak.
- „Darüber hinaus wollen wir, dass TierärztInnen künftig Verstöße gegen das Tierschutzgesetz den zuständigen Behörden verpflichtend und unverzüglich melden müssen. Ein Wegschauen soll in Zukunft also nicht möglich sein”, so Lesjak weiter.
- Die dritte Forderung sieht vor, dass Kontrollen so unabhängig wie möglich gestaltet werden: „Wir wollen, dass das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass FleischbeschauerInnen in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis oder in keiner persönlichen Beziehung mit dem zu kontrollierenden Betrieb stehen dürfen.“
„Mit dem Beschluss dieses Dringlichkeitsantrages stellt sich Kärnten über fast alle Parteigrenzen hinweg auf die Seite des Tierschutzes sowie der vorbildhaft arbeitenden Betriebe“, schließt Lesjak.