5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 22.07.2017, 18:54

Ein bisschen Musik, Grillen und mit zunehmender Stimmung auch mal mitsingen – das gehört zu einer guten Gartenparty einfach dazu. Zeitlich sind solche lauten Aktivitäten allerdings nur tagsüber erlaubt. Von 22.00 bis 8.00 Uhr gilt: Kein unnötiger Lärm, es herrscht Nachtruhe. Das bedeutet konkret: Keine Musik, kein Grölen. Auch Maschinen und Fahrzeuge jedweder Art sollen die Nachtruhe nicht stören. Erlaubt ist natürlich nächtliches Auto- oder Motorradfahren beim Nachhause kommen etwa. Das Fahrzeug reparieren, und schauen ob es gut läuft, ist allerdings nicht mehr angebracht.

Rasen mähen und Hecken stutzen

Besondere Einschränkungen gelten für motorbetriebene Rasenmäher und andere motorisierte, landwirtschaftlich genutzte Geräte wie zum Beispiel Heckenschneider oder Kettensägen. Auch wenn es verlockend ist, ein wenig zu arbeiten wenn die schlimmste Tageshitze vorbei ist, gilt es: Der Betrieb ist nur werktags erlaubt, und selbst dann haben die Geräte zwischen 12.00 und 15.00 Uhr sowie von 19.00 bis 8.00 Uhr zu schweigen. Die Regelung gilt auch für elektrisch betriebene Rasenmäher. Für Sonn- und Feiertage gilt ein generelles Verbot. Eine Bestimmung, die übrigens auch für den Betrieb von unter anderem in der Landwirtschaft genutzten Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen und das Teppichklopfen gilt.

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Veröffentlicht am 22.07.2017, 18:54
Artikel-UPDATE am 23.07.2017, 10:42
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