5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 26.07.2017, 17:30

„Dieser Betrug ist nur einer von unzähligen Skandalen dieser Art, wie auch Ermittler gegenüber Medien bestätigen. Nicht weniger skandalös ist es, dass solche Asylbetrüger und damit Sozialbetrüger – gedeckt durch Flüchtlingsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser – unangetastet in Kärnten bleiben dürfen und weiterhin auf Steuerzahlerkosten Kost und Logis erhalten“, betont Darmann unter Hinweis auf Aussagen des Flüchtlingsreferates.

Was passiert mit straffällig gewordenen Asylwerbern?

Laut Darmann bleiben straffällig gewordene Asylwerber also unangetastet. Offiziell werden diese Asylwerber jedoch strafrechtlich verfolgt. Dabei gelten dieselben Regeln und Strafrahmen wie bei jeder anderen straffällig gewordenen Person. Der Asylwerberstatus kann sich hier nachteilig auswirken. Außerdem wird geprüft, ob aufgrund der Straffälligkeit ein “Ausschließungsgrund von der Zuerkennung” besteht. Wenn ja, wird das Asylansuchen negativ beschieden oder, bei bereits anerkannten Flüchtlingen, der Asylstatus wieder aberkannt. Die Prüfung ob ein Ausschließungsgrund besteht kann jedoch laut Experten recht lange dauern, da die Behörden kaum in der Lage sind alle anfallenden Asylanträge abzuarbeiten.

Laut Darmann sei gerade in einem solchen Fall, wie dem nun aufgeflogenen, das laufende Asylverfahren abzukürzen und binnen weniger Tage mit negativem Bescheid zu beenden. „Wir sprechen hier von Asylbetrug und von Sozialbetrug. (…) Betrug an der Republik Österreich ist kein Kavaliersdelikt (…)!“, erklärt der FPÖ-Obmann.

Darmann fordert Sozialleistungen zu streichen

Als erste Konsequenz müsse es für den türkischen Täter einen negativen Asylbescheid geben, ebenso die sofortige Streichung aller Sozialleistungen, die ihm aufgrund eines laufenden Asylverfahrens zustehen. „Die Justiz muss diese Person ihrer gerechten Strafe zuführen und der Staat alle bisher durch den Türken im Asylverfahren ergaunerten Sozialleistungen zurückfordern“, verlangt Darmann. Für den FPÖ-Chef muss ein derartiger Betrug eines angeblich „Schutzsuchenden“ gegenüber der Republik bzw. den Behörden generell ein ausreichender Grund sein, um ein Asylverfahren jedenfalls sofort negativ zu beenden und die Leistungen zu streichen.

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Veröffentlicht am 26.07.2017, 17:30
Artikel-UPDATE am 26.07.2017, 20:48
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