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Veröffentlicht am 13.08.2017, 09:40

“In den letzten 14 Tagen gab es 10 Sichtungen (…) ja sogar direkt über die Zuseher hinweg wird geflogen”, so Schüttelkopf zu 5min.at. Die Adlerarena Burg Landskron beklagt sich über rücksichtslose Drohnenpiloten die gerne und oft nahe an Adler und Besucher steuern. Doch das ist weder legal, noch gehört es zum guten Ton unter Piloten. Jetzt ging man in die Offensive und richtete über Facebook einen Appell an Piloten.

Adler fühlen sich gestört, Besucher werden gefährdet

Neben den rechtlichen Problemen leiden auch die Adler unter den häufigen Drohnenflügen rund um das beliebte Touristenziel. So seien die Drohnen eine Ablenkung während den Shows. Die viel größere Gefahr sieht man aber in unbeabsichtigten Kollisionen mit den Fluggeräten.

“Bei den Shows fixiert sich der Adler auf sein Ziel und fliegt im Sturzflug darauf los, wenn nun eine Drohne seine Bahn quert und auf die Zuseher fällt”, beschreibt Schüttelkopf die Gefahr. Denn es würden sich nicht nur kleine Drohnen auf den Berg verirren, auch viel größere Geräte fliegen direkt über die Zuseher.

Ob er seine Adler gegen Drohnen trainieren will? So weit ist es noch nicht, meint Schüttelkopf.

Der Trend zur Drohne

Drohnen sind gerade stark in Mode. Über 300.000 Stück werden davon weltweit Monat für Monat verkauft. Auch wirtschaftlich werden die Flugobjekte bereits genutzt. In Deutschland testete die Deutsche Post bereits die Paketzustellung per Drohne. Von Jänner bis März haben Absender und Adressaten mit der Packstation SkyPort im oberbayrischen Reit im Winkl 130-mal Pakete per Drohne versendet und empfangen.

Doch viele Menschen fühlen sich von den Flugobjekten samt Kamera bedroht. Drohnen stellen für viele Privatpersonen einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Deswegen ist es beim Umgang mit Drohnen wichtig, sich an die Gesetze zu halten. Was ist also beim Einsatz von Drohnen aktuell erlaubt und was nicht? Immerhin ist die Drohne für die meisten Technikfans eine Spielerei und nicht als Spionageobjekt in Verwendung.

Welcher Kategorie gehört meine Drohne an?

Grundsätzlich kann man Drohnen in mehrere Kategorien einteilen. 1. Spielzeug, 2. Flugmodell und 3. unbemannte Flugobjekte der 1. und 2. Stufe. Die meisten Geräte, die im Handel erhältlich sind, fallen in die erste oder zweite Kategorie.

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Wenn eine Drohne, dann nur mit “Austro Control”-Sticker. So kann man zumindest den Besitzer identifizieren. Und eine Versicherung ist Pflicht. - © 5min.at

Welche Bewilligung brauche ich zum Abheben?

Um Drohnen, die als Spielzeug durchgehen, fliegen zu dürfen, gibt es keine Bewilligung die man braucht um das Gerät zu starten. Darunter fallen Drohnen, die nicht schwerer als 250 Gramm sind und nicht höher fliegen können als 30 Meter. Drohnen aus der zweiten Kategorie dürfen eine maximale Flughöhe von 150 Meter und einen maximalen Radius von 500 Metern nicht überschreiten. Alles, was darüber liegt, bedarf einer gesonderten Genehmigung. Grundsätzlich müssen alle Drohnen mit Kamera und über 250g bei der Austro Control registriert werden.

Für Flüge über dicht besiedeltem Gebiet ist grundsätzlich eine Genehmigung der Austro Control erforderlich. Wer seine Drohne allerdings nur auf einem Feld steigen lassen will, muss die Austro Control nicht kontaktieren – jedoch eine Bewilligung vorweisen können.

Diese kann bei der Austro Control beantragt werden. Es ist mit Kosten um die € 300 zu rechnen. Sowie einer Wartezeit von 1-2 Monaten. Die Bewilligung ist jährlich zu erneuern.

Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ohne diese keine Bewilligung.

Je nach Kategorie des Fluggerätes sind weitere Auflagen einzuhalten. So darf mit den gängigen Drohnen (Mavic, Phantom, …) aufgrund fehlender Redundanz nur über unbesiedeltem Gebiet geflogen werden. Zu einem besiedelten Gebiet sind mindestens 50 Meter oder die gedachte Flugbahn im Falle eines Ausfalls einzuhalten.

Weiters gibt es No-Fly-Zonen in denen ohne Freigabe keine Drohne starten kann. So ist ein Start am Flughafen Klagenfurt nicht erlaubt und auch nicht möglich, da gängige Drohnen die Daten per GPS abgleichen und das Fluggerät sperren.

Sind Flüge mit Kamera überall erlaubt?

Nein! Einschränkungen gibt es für Flüge mit einer Kamera, sowohl aus Gründen der Sicherheit als auch um die Privatsphäre Dritter zu wahren. Wird die Drohne als Ersatz für einen Selfiestick verwendet, wird es wohl keine Probleme geben. Fremde Personen dürfen allerdings nicht ohne deren Wissen gefilmt oder fotografiert werden. Klar geregelt ist im Übrigen auch die Verwendung von Fotos oder Videos, die bei Flügen mit der Drohne entstehen. Dritte dürfen darauf nicht zu sehen sein.

Eigenverantwortung

Grundsätzlich sollte sich jeder Drohnenpilot im klaren sein, dass der Umgang mit der Drohne unter Auflagen steht die einen Konfliktfreien Luftraum gewährleisten sollen. Der erste Schritt zu einer legalen Drohne ist die Anmeldung, der zweite Schritt ist der verantwortungsvolle Umgang mit dem Gerät und mit der Privatsphäre der Mitmenschen oder die Rücksicht auf Tiere wie Adler.

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Veröffentlicht am 13.08.2017, 09:40
Artikel-UPDATE am 13.08.2017, 10:24
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