5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 13.09.2017, 08:52

Die Angebote auf Messen und Märkten sind für Konsumenten oft sehr verlockend. Aber, die hier getätigten Einkäufe bzw. Bestellungen können nicht einfach kostenlos storniert oder rückgängig gemacht werden, informiert die AK anlässlich der heute startenden Klagenfurter Herbstmesse. „Selbst wenn man den Kauf innerhalb weniger Stunden oder Tage bereut – gekauft ist gekauft. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein vertragliches Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde“, verweist Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes, auf die Rechtslage.

Nicht voreilig handeln!

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass von Vertragsabschlüssen bei Werbeveranstaltungen, Haustürgeschäften oder auf der Straße innerhalb bestimmter Fristen, ohne Angabe von Gründen, kostenlos zurückgetreten werden kann. Das gilt jedoch nicht für Käufe bei Messe- oder Marktständen.

Bevor Konsumenten bei einem Messeschnäppchen „zuschlagen“, sollten sie folgende Punkte beachten:

Nähere Infos

Für Anfragen zu unüberlegten Vertragsabschlüssen stehen die AK-Experten jederzeit zur Verfügung. Konsumentenschutz 050 477-2000

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Veröffentlicht am 13.09.2017, 08:52
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