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Veröffentlicht am 18.10.2017, 14:29

Bei einigen dieser Mängel lag Gefahr im Verzug vor. Beim Sattelzugfahrzeug waren die Radbremszylinder durchgerostet und die Bolzen an den Achsen ausgeschlagen. Beim Sattelanhänger war die Wirkung und Wirksamkeit sowohl bei der Betriebsbremse als auch bei der Feststellbremse nicht mehr gegeben.

Bei der Kontrolle der Schaublätter wurden ebenfalls mehrere Übertretungen nach der Lenk- und Ruhezeit festgestellt. Weiters wies sich der Lenker mit einem von ihm als verloren gemeldeten Führerschein aus. Das Sattelkraftfahrzeug wurde abgestellt und die Kennzeichentafeln sowie der Zulassungsschein abgenommen. Der Lenker wird der Behörde angezeigt.

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Veröffentlicht am 18.10.2017, 14:29
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