5 Minuten - ANZEIGE Wirtschaft
Veröffentlicht am 09.11.2017, 11:25

Der Beschäftigungsbonus

“Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung eines der wichtigsten Projekte aus dem Arbeitsprogramm, den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen”, meint Mag. Martin Zankl von der Villacher CONFIDA Wirtschaftstreuhand GmbH. Dadurch können sich seid Juli 2017 Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstatten lassen. “Dabei werden als Arbeitsplatz auch Teilzeitstellen, die rechnerisch einer Vollzeitstelle entsprechen, bewertet”, erklärt Zankl.

Mag. Martin Zankl, CONFIDA Wirtschaftstreuhand GmbH Villach

Mag. Martin Zankl, CONFIDA Wirtschaftstreuhand GmbH Villach - © KK

Welche Beschäftigungs-Verhältnisse sind förderbar?

Es sollen nur Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wenn der neue Mitarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet ist und folgendes zutrifft:

Der Arbeitsplatz muss mit förderfähigen Personen besetzt werden, “die beim AMS arbeitslos gemeldet (ein entsprechender Aufenthaltstitel ist nachzuweisen) sind, an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen haben oder einen Jobwechsel vollziehen (war bereits in Österreich beschäftigt). Wichtig ist, dass es zu keiner Doppelförderung kommt und ein zusätzliches Arbeitsverhältnis nach der gesetzlichen Definition entsteht”, meint der Experte.

Wo beantragt man die Förderung?

Zankl: “Die Anträge sind grundsätzlch binnen 30 Kalendertagen nach Entstehung des Arbeitsverhältnisses bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) einzubringen. Die Förderung wird dann jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Die Fördermaßnahme endet, sobald der Rahmen von zwei Milliarden Euro ausgeschöpft ist.”

Weitere Informationen: Alle Details um die veröffentlichte Richtlinie findet man auch unter www.beschäftigungsbonus.at

Zur CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

Die CONFIDA Villach wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

Mag. Martin Zankl schloss im Jahr 2000 das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien ab. Nach einer dreijährigen Tätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien und dem Erwerb der Qualifikation als Steuerberater übernahm er 2005 die Geschäftsführung der CONFIDA Villach von seinem Vater, dem Gründungsmitglied der CONFIDA Mag. Robert Zankl.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Zankl liegen in der klassischen Steuerberatung (Gründungsberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und – planung, Rechnungswesen) und in der betriebswirtschaftlichen Beratung im weiteren Sinn.

ANZEIGE

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 09.11.2017, 11:25
Artikel-UPDATE am 09.11.2017, 15:15
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN