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Veröffentlicht am 04.11.2017, 09:37

Im Verlauf der Auseinandersetzung versetzte der Mann seiner Freundin mehrere Faustschläge gegen die linke Kopfseite, wodurch sie leicht verletzt wurde. Die Frau, die während des Tatherganges ihren zwei Monate alten Sohn im Arm hielt, wird sich vorsorglich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Als ihr, im selben Haus wohnender Vater den Beschäftigungslosen zum Verlassen der Wohnung aufforderte, versetzte dieser auch ihm einen Faustschlag in das Gesicht, wodurch er aber unverletzt blieb. Die Frau und ihr Vater sperrten sich in der Folge im elterlichen Schlafzimmer ein und verständigten die Polizei.

Als die Polizeibeamten eintrafen, hatte der Beschäftigungslose das Anwesen bereits verlassen. Er konnte gegen 19.30 Uhr telefonisch erreicht und von der Verhängung des Betretungsverbotes in Kenntnis gesetzt werden. Er wurde wegen Körperverletzung angezeigt.

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Veröffentlicht am 04.11.2017, 09:37
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