Veröffentlicht am 08.11.2017, 10:45
In einer Aussendung der Staatsanwaltschaft heißt es: “Dem 44-jährigen Lenker wird das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung nach Paragraph 81 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch und die Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach Paragraph 89 Strafgesetzbuch zur Last gelegt.” Dem 32-jährigen Vertreter des Schiffseigners wirft die Staatsanwaltschaft “fahrlässigen Tötung durch Unterlassung” vor, weil dieser den Unfalllenker ans Steuer ließ. Das berichtet der ORF.
Alles anzeigen
Inhalt extern öffnen