5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 13.11.2017, 15:56

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass es laut Schmid-Tarmann “sowohl bei Marktbesuchern als auch Standlern massiven Unmut wegen der Hunde” gäbe. Angeführt werden dabei hygienische Gründe und die Gefährdung von Kindern. Die neue Klagenfurter Marktordnung ist noch kein volles Jahr in Kraft. Für Hunde herrscht eine Leinen- aber keine Beißkorbpflicht. In die Markthallen dürfen Hunde nicht, auf dem Marktgeläden sind sie erlaubt.

Ein Verbot für Hunde auf dem Benediktinermarkt würde ein Verbot für Hunde auf allen Märkten bedeuten – also z.B. auch Flohmärkte – da die Marktordnung generell für alle Märkte gilt. Eine gute Idee? Diskutiert mit uns auf Facebook darüber.

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 13.11.2017, 15:56
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN