5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 03.12.2017, 15:34

“Davon profitieren Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen – vor allem ist es eine wichtige Unterstützung für ältere Menschen mit kleiner Pension, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie Jungfamilien”, erklärt Schaunig. Der anrechenbare Wohnungsaufwand wird für Ein-Personen-Haushalte im kommenden Jahr um 13 Prozent und für Zwei-Personen-Haushalte um zehn Prozent erhöht.

Zweifache Entlastung für MindestpensionistInnen

“Wir stellen damit auch sicher, dass keine Mindestpensionistin und kein Mindestpensionist durch die von der Bundesregierung beschlossene Pensionserhöhung mit einer verringerten Wohnbeihilfe rechnen muss. Im Gegenteil – durch die Erhöhung der Ausgleichszulage und die gleichzeitige Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwands werden diese zweifach entlastet”, so Schaunig.

Anrechenbare Betriebskosten ebenfalls erhöht

Auch steigende Betriebskosten würden das Wohnbudget der Kärntnerinnen und Kärntner belasten, weshalb die für die Wohnbeihilfe anrechenbaren Betriebskosten ebenfalls erhöht würden, und zwar um einheitlich zehn Prozent für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte. “Um ein leistbares Dach über dem Kopf für alle Kärntnerinnen und Kärntner zu gewährleisten, wurde die Dotierung für den Bereich der Wohnbeihilfe bereits für 2017 von 29,2 auf 31,8 Millionen Euro erhöht. Durch die Anhebung ab 2018 rechnen wir mit Mehrkosten von maximal rund einer Million Euro”, berichtet die Wohnbaureferentin.

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Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig wird in der kommenden Regierungssitzung eine Verordnung zur Erhöhung der Wohnbeihilfe vorlegen. - © SPÖ

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Veröffentlicht am 03.12.2017, 15:34
Artikel-UPDATE am 03.12.2017, 16:06
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