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Die Confida Steuertipps:

Was tun mit Krypto-Währungen im Betriebs-Vermögen?

Villach – Seit nunmehr rund zehn Jahren gibt es die Kryptowährung Bitcoins. Aufgrund steigender Popularität, auch für Betriebe, wird es notwendig sich mit den steuerrechtlichen Aspekten von Krypotowährungen zu beschäftigen. Worauf bei Kryptowährungen zu achten ist, erklärt Steuerexperte und Confida-Chef, Mag. Martin Zankl.

 4 Minuten Lesezeit (481 Wörter) | Änderung am 10.12.2017 - 09.18 Uhr

Neben Bitocoins gibt es laut Coinmarketcap.com es aktuell 1300 Kryptowährungen. Zusammen erreichen die nicht offiziellen Währungen eine Marktkapitalisierung von rund 275,5 Milliarden Euro. Eine enorme Summe, wenn man bedenkt, dass Kryptowährungen nur digital existieren.

Krypowährungen aus steuerlicher Sicht

“Aus aktueller rechtlicher Sicht des Finanzministeriums stellen Kryptowährungen für Betriebe sonstige unkörperliche nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter dar wodurch sich somit für Unternehmer steuerlich relevante Abschreibungen bzw. Zuschreibungen ergeben”, so Mag. Martin Zankl. Zankl, dessen Tätigkeitsschwerpunkte in der klassischen Steuerberatung bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung im weiteren Sinn liegen, empfiehlt seinen Kunden auch auf zinsbringend veranlagte Kryptowährungen zu achten, denn diese unterliegen dem Sondersteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Welche Handlungen mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig?

“Hier muss man grundsätzlich zwischen einkommenssteuerpflichtig und umsatzsteuerpflichtig unterscheiden. Wie schon erwähnt sind zinsbringend veranlagte Kryptowährungen zu versteuern, aber auch als Gegenleistung vereinbarte “Zinsen” sind steuerpflichtig”, so Zankl. Ebenso steuerpflichtig sind die Schaffung von Kryptowährungen, besser bekannt als Mining, das Betreiben von Online-Börsen und der Betrieb von Kryptowährung-Geldautomaten. “Umsatzsteuermäßig sieht es so aus, dass der Umtausch von z.B. Bitcoins in gesetzliche Zahlungsmittel steuerfrei ist. Gleiches gilt für das Bitcoin-Mining,” so Martin Zankl weiter. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Lieferungen und Leistungen ergibt sich durch den Wert des Bitcoins.

Wer hat Bitcoins erfunden?

“Das kann ich leider nicht zufriendestellend beantworten weil das bis zum heutigen Tag noch nicht erwiesen ist. Man geht davon aus, dass Bitcoins von einer Gruppe oder Einzelperson unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto entwickelt wurden. Zuletzt behauptete ein Australier namens Craig Wright, dass er die Kryptowährung erfunden hat. Bestätigt wurde das aber bisher nie”, so Martin Zankl.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at