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Veröffentlicht am 20.12.2017, 16:19

Aufgrund einer gerichtlichen Voruntersuchung kann der Prozess gegen den Angeklagten auch heute noch ausgeführt werden, es gibt keine “Verjährung”.  Damals standen zusätzlich drei weitere Personen unter Verdacht, die mittlerweile aber alle verstorben sind. Darüber hinaus wurde ein internationaler Haftbefehl gegen den Kroaten ausgestellt, auf Grund dessen es der kroatischen Behörde möglich war, ihn zu verhaften und nach Österreich auszuliefern.

Unstimmige Aussagen

Bereits bei der ersten Befragung im Jahr 1983 kam es zu unstimmigen Aussagen des Angeklagten. Seine ursprüngliche Angabe, nämlich dass die drei anderen Männer, die ihn belastet hatten, die Tat alleine begangen haben und er nur in der Nähe gewartet hatte, bestritt der Beschuldigte bei der Verhandlung am Mittwoch lautstark. Protokollierte Aussagen der bereits verstorben Zeugen und des Raubopfers belasten den Beschuldigten zusätzlich. Im nächsten Schritt soll die in Kroatien lebende Exfrau des Angeklagten als Zeugin geladen werden. Daher wurde der Prozess vertagt.

 

 

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Veröffentlicht am 20.12.2017, 16:19
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