5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 27.12.2017, 10:12

Ein Feuerwerk gehört für viele Kärntner genauso zum Jahreswechsel, wie etwa der Mitternachtswalzer oder ein Gläschen Sekt. Die Auswahl an Feuerwerkskörpern ist groß. Besonders beliebt sind große Raketen, Batteriefeuerwerke und Verbundfeuerwerke aus mehreren Batterien – großes Finale inklusive. Am meisten nachgefragt werden in Österreich aber nach wie vor Raketen, sie dominieren die Verkaufscharts mit einem Markanteil von rund 50 Prozent. Auf Grund der herrschenden Witterung könnte die Waldbrandverordnung heuer nicht zum Tragen kommen. In diesem Fall wäre in Kärnten, Osttirol und Tirol mit einer Umsatzsteigerung von etwa 20 Prozent zu rechnen.

Sicherheit hat oberste Priorität

Hans Liebenwein, Berufsgruppenobmann der Kärntner Pyrotechnikhändler, appelliert zum verantwortungsvollen Umgang mit Raketen: „Der Pyrotechnikhandel in Österreich tut sehr viel, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, bezüglich Sicherheitsauflagen stets auf dem letzten Stand zu bleiben und so bestmögliche Kundensicherheit zu gewährleisten. Denn die Sicherheit der Kunden hat oberste Priorität.“ Vehement distanziert sich die Branchenvertretung von rechtswidrigen Verhaltensweisen in der Produktion und im Vertrieb von Pyrotechnikartikel.

Sicher geprüft, sicher gefeuert

Auch auf die Notwendigkeit der sachgerechten Lagerung von Pyrotechnika macht der Experte aufmerksam „Wir appellieren zum verantwortungsvollen Umgang mit Raketen und Knallkörpern. Uns ist es ein Anliegen, dass auch Konsumenten über die gesetzlichen Vorschriften Bescheid wissen“, ergänzt Liebenwein. „Wir empfehlen, sich an der sogenannten CE-Kennzeichnung zu orientieren – dabei handelt es sich um die Buchstaben „CE“ in Verbindung mit einer mehrstelligen Ziffer.“

Es muss streng darauf geachtet werden, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Produkten der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten ist. Auch die Altersbeschränkungen müssen eingehalten werden: So dürfen etwa Pyrotechnika der Kategorie F1 – dazu gehören beispielsweise Knallerbsen oder Feuerkreisel – nicht an unter 12-Jährige abgeben werden. Die nächsthöhere Kategorie F2 – in die zum Beispiel Vulkane oder Raketen fallen – sind für Personen unter 16 Jahren nicht erlaubt. Bei Verstößen sind unter anderem Strafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen.

Vorsicht beim Import

Ein weiteres wichtiges Thema für die Pyrotechnikbranche ist der Import pyrotechnischer Artikel aus dem Ausland. Liebenwein: „Der heimische Groß- und Fachhandel legt großen Wert darauf, dass Pyrotechnikartikel, die etwa aus dem asiatischen Raum importiert werden, auch unter entsprechend guten Arbeits- und Umweltbedingungen gefertigt werden.“ Selbstimporte aus dem benachbarten Ausland oder Einkäufe im Internet entsprechen in vielen Fällen nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften, wie die jüngsten Entwicklungen verdeutlicht haben. „Der österreichische Pyrotechnikfachhandel setzt auf Fachberatung und Qualität, damit der gute Rutsch ins neue Jahr 2018 – begleitet von einem farbenprächtigen Feuerwerk – für alle in guter Erinnerung bleibt“, betont Liebenwein abschließend.

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Veröffentlicht am 27.12.2017, 10:12
Artikel-UPDATE am 27.12.2017, 11:35
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