„Wer sich beim Schifahren verletzt, dem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die medizinische Behandlung“, betont Stephan Achernig, Leiter des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten. Man sollte daher seine bestehenden Versicherungen prüfen und darauf achten, ob die Risiken des Schifahrens abgedeckt sind.
“Schifoan” ist nur mit ausreichendem Versicherungsschutz “das Leiwandste”
„Diesen Schutz findet man etwa in der Haushaltsversicherung, bei Kreditkarten, dem Schutzbrief, einem Sicherheitspass der Autofahrerclubs oder bei Mitgliedschaften in alpinen Vereinen. Der Versicherungsschutz und die Versicherungssummen müssen ausreichend sein – eventuelle Lücken sollten mit einer Zusatzversicherung gedeckt werden“, rät Achernig.
Wer zahlt?
Besonders teuer kommen kann eine Bergung ins Tal. Eine private Unfallversicherung oder eine klassische Reiseversicherung übernehmen z.B. die Kosten eines Hubschraubertransportes. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunfallte teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversicherung eine Rente. Die klassische Reiseversicherung bietet auch umfassenden Schutz für Familienmitglieder. Wenn jemand eine andere Person durch den Wintersport verletzt oder seine Sache beschädigt, ist er zu Schadenersatz verpflichtet. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung ist Teil der Haushaltsversicherung, zumeist auch einer Reiseversicherung. „Achtung: Bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung!“, so Achernig.