Veröffentlicht am 04.01.2018, 08:40
Zufahrtsbeschränkungen
Die Zufahrt in das Marktgelände (Ringmauergasse ab Höhe Interspar, Draulände, Burgplatz bis Lederergasse Höhe Hauptplatz) ist nur für Anrainer und Zustelldienste gestattet.
Parkbeschränkungen
Entlang der Kurzparkzone Ringmauergasse, Widmanngasse, Draulände und Burgplatz ist das Halten und Parken in der Zeit von Sonntag, den 7. Jänner, ab 22.00 Uhr, bis Montag, den 8. Jänner, 20.00 Uhr, verboten.