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Die Confida-Steuertipps

Sonderausgaben in der Steuer: Das ändert sich!

Villach – Frei nach Benjamin Franklin sind uns zwei Dinge sicher: Der Tod und die Steuern. Während sich der Tod allerdings wenig zu verändern scheint, gibt es bei den Steuern jährlich zahlreiche Neuerungen. Um euch auf dem Laufenden zu halten, erklären wir euch, was ihr bei den Sonderausgaben im Steuerbescheid beachten müsst.

 4 Minuten Lesezeit (482 Wörter) | Änderung am 15.01.2018 - 19.01 Uhr

Erfassung der Sonderausgaben wird leichter – viel leichter!

Die Zeit des Zettelkramens ist vorbei! Zumindest wenn es um Spendenquittungen oder Kirchenbeiträge geht. Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 01. Januar 2017 getätigt wurden, werden nämlich automatisch für die Steuererklärung 2017 erfasst – das ist eine erhebliche Erleichterung.

“Jetzt müssen die Religions­gemeinschaften oder die Spenden­organisationen die Sonderausgaben selbst an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Finanzverwaltung übernimmt dann die Übernahme in den Einkommenssteuerbescheid”, erklärt Mag. Martin Zankl von der Steuerberatungsgesellschaft CONFIDA. Die lästige Eingabe entfällt für euch!

Welche Sonderausgaben werden automatisch erfasst?

  • verpflichtende Kirchenbeiträge bzw. Beiträge an Religionsgesellschaften
  • Spenden an begünstigte Spendenempfänger und Feuerwehren (keine Spenden, die als Betriebsausgaben berücksichtigt werden)
  • Beiträge für freiwillige Weiterversicherungen, Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen

Quelle: confida.at

Bei diesen Sonderausgaben klappt es leider nicht

Die automatische Übermittlung klappt leider nicht überall: “Darunter fallen z. B. Steuerberatungskosten, Rentenzahlungen, Beiträge zur Wohnraumschaffung und -sanierung und Versicherungen (die letzten beiden sind ohnedies nur mehr eingeschränkt absetzbar). Auch Organisationen im Ausland sind von der automatischen Erfassung ausgeschlossen”, so Zankl.

Was müsst ihr beachten?

Bei der Zahlung müssen Vor-/Zuname und das Geburtsdatum exakt so angegeben werden, wie dies am Meldezettel ersichtlich ist. Sonst klappt die Zuordnung nicht. Ohne die Daten kann die Zahlung nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Auch ein nachträgliches Eingeben in die Steuererklärung ist nicht möglich.

Ihr wollt wissen, welche Sonderausgaben schon übermittelt wurden und wie hoch der Betrag ist? Das könnt ihr ganz einfach bei FinanzOnline nachschauen.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at