fbpx
Region auswählen:
Politik - Klagenfurt
© Fotolia

Gemeinde Keutschach atmet auf:

Hafnersee: Öffentlicher Zugang bleibt!

Keutschach – Beim Runden Tisch wurde beschlossen, dass der Hafner See in öffentlicher Hand bleibt und der Seezugang mithilfe einer Arbeitsgruppe sogar ausgeweitet wird. Und auch im Umweltausschuss des Kärntner Landtags wurde die Verbauung der Kärntner Seen ein Thema.

 1 Minuten Lesezeit (239 Wörter)

“Der Hafnersee bleibt in öffentlicher Hand. Anders als dargestellt, war und hat es nie die Absicht gegeben, den Hafnersee zu verkaufen. Es ging und geht immer nur darum, durch den Verkauf von Teilflächen, den vorhandenen Investitionsbedarf am ansässigen Tourismusbetrieb zu decken und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu schützen”, stellte Landeshauptmann Peter Kaiser am 11. Jänner 2018, beim einberufenen Runden Tisch fest.

Was passiert jetzt mit dem Hafnersee?

Nachdem sich bis zuletzt kein Interessent auf das Ausschreibungsverfahren gemeldet hat, wurde heute auf Vorschlag von Kaiser als weitere Vorgangsweise festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der SIG und unter Einbeziehung der Gemeinde Keutschach gebildet werden soll. Diese Arbeitsgruppe soll dann entsprechende Zukunftsszenarien für die touristische Weiterentwicklung des Hafnersees entwickeln.

Gaggl: “Der Grundstückspekulation muss ein Riegel vorgeschoben werden”

Auch die Kärntner Volkspartei äußert sich bei der Sitzung des Umweltausschusses zu der Verbauung der Kärntner Seen: “Wirtschaften und Naturschutz sind kein Widerspruch, sondern es sind beide möglich. Die öffentlichen Seezugänge gehören den Kärntnerinnen und Kärntnern. Das schließt auch die wichtigen touristischen Entwicklungen in Kärntens Tälern und Gemeinden nicht aus. Der Spekulation mit Grundstücken und der Verbauung der Kärntner Seen durch Zweitwohnsitze muss gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden”, so der VP-Gemeindesprecher, Herbert Gaggl, zur gestrigen Sitzung des Umweltausschusses im Kärntner Landtag, in der eine Petition der Plattform “Wörthersee lebenswert” wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde.