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Veröffentlicht am 22.01.2018, 09:20

Durch Ausnutzen der Unsicherheit und des Vertrauens der Kärntner, versuchen Betrüger mit erfundenen Forderungen an Geld zu kommen: Sie fordern Konsumenten am Telefon auf, Kosten für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen zu begleichen. Der Betrag solle per „paysafecard“, bei der Zahler und Zahlungsempfänger anonym bleiben, überwiesen werden. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, drohen die Betrüger mit einer Klage.

Zahl der Betrugsopfer steigt

„Die Anrufer sind sogar so dreist, dass sie zuerst einen unverschämt hohen Rückzahlungsbetrag angeben und dann anbieten, diesen zu senken, wenn man sofort bezahlt“, sagte AK-Konsumentenschutzexperte Mario Drussnitzer. Wenn Konsumenten nach dem Ursprung der Zahlung fragen wird behauptet, dass der Vertragsabschluss bzw. Kauf Jahre zurückliege. „Wir hatten in den vergangenen Wochen immer mehr Konsumenten, die von einem solchen ‚Inkassobüro‘ angerufen wurden“, so Drussnitzer.

Rechtlicher Hintergrund

Am Telefon abgeschlossene Glücksspielverträge sind nichtig. Wenn man eine Zahlungsaufforderung, sei es für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen, erhält, die mehr als drei Jahre zurück liegt, wären diese ohnehin verjährt. Die Arbeiterkammer rät: Wenn Ihnen die Forderung eines Anrufers suspekt vorkommt, lassen Sie sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln. Überweisen Sie keine Geldbeträge per „paysafecard“, da diese nicht nachvollziehbar sind. Ein seriöses Unternehmen wird eine Forderung immer schriftlich stellen.

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Veröffentlicht am 22.01.2018, 09:20
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